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Deutscher Sekt
Bei der Herstellung gibt keine Qualitätsrichtlinien für die verwendeten Grundweine. Es heißt lediglich, dass diese Weine prinzipiell aus gesundem, reifem und nicht aus edelreifem oder angefaultem Lesegut (Trauben) hergestellt worden sein sollen. Gärung im Tank ist die Regel. Die Herstellung sortenreiner Sekte wie auch die Herstellung von Cuvées ist zulässig.
Winzersekt
Dieser Begriff darf nur verwendet werden, wenn dieser Sekt aus Grundweinen des eigenen Betriebs ergestellt wird, die selbst wiederum ausschließlich aus selbsterzeugten Trauben gekeltert wurden. Die Grundweine dürfen auch nicht aus verschiedenen Anbaugebieten stammen. Cuvées sind aber zugelassen. Die Angabe auf den Etiketten muß z.B. einen Jahrgang enthalten und die Rebsorte muß angegeben sein. In den allermeisten Fällen werden solche Sekte durch Flaschengärung hergestellt.